Häufig gestellte Fragen
Unsere Termine werden nach einem Bestellsystem geführt. Um unnötige Wartezeiten für beide Seiten zu vermeiden, bitten wir Sie, ihre Termine korrekt einzuhalten. Sollten Sie einmal verhindert sein, so bitten wir Sie spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Bei Nichteinhaltung der beiderseits vereinbarten Termine handeln wir nach § 615 BGB und stellen Ihnen die versäumte Behandlung zum geltenden Kassensatz privat in Rechnung.
Je nach Behandlungsziel ist eine unterschiedliche Voraussetzung gegeben. Kinder sollten in bequemer Kleidung kommen, gegebenenfalls Stoppersocken mitbringen. Erwachsene evtl. auch in bequemer Kleidung, festen Schuhwerk.
Die Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und damit eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Verordnung erfolgt durch den behandelnden Arzt.
Auch Privat-Patienten erhalten das Rezept vom behandelnden Arzt.
Versicherungsfälle und BG-Rezepte (Berufsgenossenschafts-Rezepte) behandeln wir selbstverständlich auch.
Zudem sind wir Kooperationspartner der HPZ-Frühförderung Irchenrieth. Über diesen Weg betreuen wir Kleinkinder in Zusammenarbeit mit den Kollegen der Frühförderung.
Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn Sie nicht in die Praxis kommen können, findet die Therapie als Hausbesuch statt. Dies wird vom Arzt dementsprechend verordnet.